1. Vermittlung von Bewerbern die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
Das Honorar für unsere Vermittlungstätigkeit beträgt 10% vom Jahresgehalt, d. h. 10% des Bruttomonatslohnes mal 12 (exklusive MwSt..). Für Teilzeitstellen gilt die gleiche Berechnungsgrundlage.
Die Vermittlung von arbeitslosen Menschen mit Vermittlungsgutschein ist für Unternehmen und Firmen kostenfrei.
2. Beratung für Bewerber.
Für Tätigkeiten, wie die Aktualisierung der Bewerbungsmappen berechnen wir Ihnen je geleistete Stunde 60 € (inklusive MwSt). Dabei werden angefangene halbe Stunden als Ganze berechnet. Es besteht die Möglichkeit, für vorhersehbare Aufwendungen eine Pauschale zu vereinbaren.
3. Zahlungsbedingungen
Unser Honorar für nach 1. zu berechnende Vermittlungsleistungen ist wie folgt zu begleichen:
50% bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages 50% mit Beginn des 3. Monats
Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
4. Schutzbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, für von uns vorgeschlagene Bewerber/ innen, die Vermittlungsgebühr zu erheben, wenn diese vor dem Ablauf einer Schutzfrist von 3 Monaten nachträglich eingestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Bewerber / innen nachträglich bei dem Unternehmen direkt vorgestellt haben, oder der Kunde mit den Bewerber/ innen Kontakt aufnimmt.
5. Vorstellungstermine
Bewerber die wiederholt den Vorstellungstermin nicht wahrnehmen, ohne rechtzeitig abzusagen, werden der Agentur für Arbeit gemeldet.
Mit einer Bewerbung bei Fairnes-Work erklären sie sich einverstanden mit den o.g. AGB`s.
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